Darf ich in den Garten gehen?
Der Berliner Senat hat für Berlin die „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ überarbeitet. Die Verordnung trat am Montag, 23. März 2020, in Kraft. Was müssen Gartenfreunde wissen?
Das ist eine Frage, die sich viele Gartenfreunde derzeit stellen. Der Paragraf 14, Absatz 3, Buchstabe k der oben genannten Verordnung ist dabei wichtig. Hier findet ihr den Auszug aus der aktuellen Verordnung des Landesverbandes.